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   ArbG Kassel, 14.06.2006 - 5 Ca 349/05   

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ArbG Kassel, 14.06.2006 - 5 Ca 349/05 (https://dejure.org/2006,36357)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 14.06.2006 - 5 Ca 349/05 (https://dejure.org/2006,36357)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 5 Ca 349/05 (https://dejure.org/2006,36357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Ausführliche Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Privatnutzung des zur dienstlichen Nutzung überlassenen Mobiltelefons

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus ArbG Kassel, 14.06.2006 - 5 Ca 349/05
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 17. Mai 1984 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14; BAG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - AP BGB § 626 Nr. 81; BAG, Urteil vom 02. März 1989 - AP BGB § 626 Nr. 101; KR/Fischermeier, 7. Auflage, § 626 BGB Rdziff. 84 ff.).
  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus ArbG Kassel, 14.06.2006 - 5 Ca 349/05
    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind umfangreiche, unerlaubte und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers grundsätzlich an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden (BAG, Urteil vom 04. März 2004 - 2 AZR 147/03; BAG, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Kassel, 14.06.2006 - 5 Ca 349/05
    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind umfangreiche, unerlaubte und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers grundsätzlich an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden (BAG, Urteil vom 04. März 2004 - 2 AZR 147/03; BAG, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01).
  • BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 480/55

    Urlaub: Rückforderung vertragswidrig gewährter Urlaubsabgeltung

    Auszug aus ArbG Kassel, 14.06.2006 - 5 Ca 349/05
    Einem solchen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung steht hier auf jeden Fall die Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB entgegen (BAG, Urteil vom 07. Dezember 1956, 1 AZR 480/55).
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